Eichdienst

Weil Messvorgänge von Natur aus mit Messfehlern behaftet sind,

prüfen wir Messgeräte und schützen dadurch Bürger und Wirtschaft.

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Eichdienst 

Weil Messvorgänge von Natur aus mit Messfehlern behaftet sind, prüfen wir Messgeräte und schützen dadurch Bürger und Wirtschaft. 


Tätigkeitsfeld

Wir prüfen Messgeräte, insbesondere beim Erwerb messbarer Güter. Wir sind ein technischer Dienstleister der einerseits als ermächtigte Eichstelle und andererseits die Normenreihe EN ISO/IEC 17025 tätigkeitsbezogen beachtet und anwendet. Die verwendeten Normale sind auf die nationalen Normale rückgeführt. Die Messunsicherheiten der Prüfverfahren sind bekannt und nachweisbar. 

 

Messgerätebezogene Dienstleistungen

■  Betriebsstoffmessanlagen

■  Reifendruckmessgeräte

■  Mopedbetankungsgeräte

■  Schmieröl-Messanlagen*

■  Zapfsäulen für Erdgas (CNG)

■  Zapfsäulen für Flüssiggas (LPG)

■  Fahrpreisanzeiger

■  Manometer

 


Was wir für Sie tun

Mitarbeiter der KSW-Eichstelle kontrollieren z.B, ob die Zapfsäule an der Tankstelle auch die berechnete Literzahl abgibt. Einfach ausgedrückt kann man sagen: Immer dann, wenn der vom Verbraucher zu zahlende Preis von einer Messung bestimmt wird, muss das verwendete Messgerät geeicht sein.


Was bedeutet eigentlich "eichen"?

Bereits im 16. Jahrhundert wurde der Begriff "iken" oder auch "ichen", mittelhochdeutsch abmessen, für ein Gefäß oder Gewicht mit dem gesetzlichen vorgeschriebenen Ur- oder Probemaß verwendet. Seit dem 19. Jahrhundert bürgerte sich dann der Begriff "aichen" bzw. "eichen" ein, was soviel heißt wie gesetzmäßig, rechtsmäßig, etwas richtig machen. Und noch heute steht der Begriff "eichen" für die Kontrolle durch das gesetzliche Maß- und Eichrecht, zum Schutze des Bürgers und für einen fairen Wettbewerb im Handel.    

 

Welche Messgeräte müssen geeicht werden?

Messgeräte, deren Richtigkeit durch ein rechtlich geschütztes Interesse gefordert wird, sind nach Maßgabe der Bestimmungen eichpflichtig, z.B. Zapfsäulen, Mopedtanker, Reifenfüller, Schmierölmessanlagen, Taxameter.

 


Eichpflicht!

Wer ein eichpflichtiges Messgerät verwendet oder bereithält, ist dafür verantwortlich, dass das Messgerät geeicht ist. Bereitgehalten im Sinne ist ein Messgerät, wenn die äußeren Umstände erkennen lassen, dass es ohne besondere Vorbereitung in Gebrauch genommen werden kann. Ein Messgerät gilt nicht als bereitgehalten, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass es ausschließlich dekorativen oder musealen Zwecken dient. Auf das Eigentum des Messgeräts kommt es nicht an!

 


Nähere Informationen erhalten Sie unter der Tel.

+43 5522 7 18 48